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Track 20-21 | Reisekosten-Reform: Neuregelungen ab 2014 bei doppelter Haushaltsführung
Zwei Änderungen im Bereich der doppelten Haushaltsführung durch die Reisekosten-Reform sind ab 2014 besonders bedeutsam: Zum einen können Unterkunftskosten nur noch maximal bis zur Höhe von 1.000 € im Monat als Werbungskosten abgesetzt werden. Zum anderen setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstands künftig das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
Track 20 | Neuer Höchstbetrag von 1.000 € im Monat
Damit sind wir auch schon bei unserem Hauptthema angelangt. Wir setzen jetzt unsere Serie zur Reisekosten-Reform fort und informieren Sie über die Neuerungen ab 2014 bei der doppelten Haushaltsführung.
Wenn Sie die vorangegangen Beiträge nachlesen wollen, finden Sie diese bei den Materialien zu dieser Hör-CD. Zur neuen gesetzlichen Definition der „ersten Tätigkeitsstätte” in der Mai-Ausgabe. Zu den Vereinfachungen beim Verpflegungsmehraufwand in der Juni-Ausgabe. Zu den Änderungen bei der Gestellung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer während einer auswärtigen Tätigkeit im Juli. Und in der letzten Ausgabe zu den neuen Regeln bei Unterkunftskosten.
Heute geht es nun also um die doppelte Haushal...