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WP Praxis 9/2013 S. 174

DRSC veröffentlicht E-DRS 28 zur Kapitalflussrechnung

Das DRSC hat am den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Kapitalflussrechnung (E-DRS 28) veröffentlicht. Der Entwurf weicht in seinem Grundaufbau und hinsichtlich der Zuordnung einzelner Zahlungsvorgänge zu Tätigkeitsbereichen vom derzeit gültigen Standard zur Kapitalflussrechnung (DRS 2) ab. Die wesentlichen Änderungen betreffen die

  • Definition der Zahlungsmitteläquivalente und damit die Abgrenzung des Finanzmittelfonds,

  • die Darstellung von Zinsen und erhaltenen Dividenden sowie

  • Anhangangaben.

E-DRS 28 beschränkt die Definition der zum Finanzmittelfonds gehörenden Zahlungsmitteläquivalente auf als Aktivposten der Bilanz ausgewiesene Finanzmittel mit einer Gesamtlaufzeit von maximal drei Monaten. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten sowie and...

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