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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 4642/12

Leitsatz

Leitsatz:

Leistungen der Engliederungshilfe für ein gehörloses Kind umfassen gebärdensprachliche Unterrichtsleistungen zugunsten des Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärdensprachkurses durch Privatlehrer für dessen Eltern aus Mitteln der Sozialhilfe. Weitergehende Leistungsrechte kann das gehörlose Kind auch weder aus Art. 26 der Charta er Grundrechte der Europäischen Union (GRCH) oder aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder aus den Art. 24 Abs. 3, 30 des Behindertenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN-BRÜ) herleiten

Fundstelle(n):
PAAAE-42402

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2013 - L 7 SO 4642/12

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