Prüfung der Erforderlichkeit eines Feststellungsbescheids nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO - „Fall von geringer Bedeutung” i.S.d. § 180 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 AO bei feststehender Höhe und Aufteilung der Einkünfte
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Handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO mit der Folge, dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung nicht hätte erfolgen dürfen, wenn zwar die hälftige Aufteilung der einvernehmlich geschätzten Einkünfte feststeht, diesen Einkünften jedoch Kapitalerträge in bedeutender Höhe zugrunde liegen, die über Jahre hinterzogen wurden und nach erfolgter Selbstanzeige erst durch die Beteiligung der Steuerfahndung abschließend ermittelt werden konnten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
FAAAE-42265