Arbeitshilfe - Stand: 08.06.2016

Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

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Sind im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren bzw. Nebenklageverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten --anteilig (bis zum Zeitpunkt des Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO)-- als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-42252