Anwendbarkeit der Steuerstundungsmodellregelung des § 15b EStG in 2005: Geschlossener Fonds auch ohne Außenvertrieb, Maßgeblichkeit des Beitritts zum Steuerstundungsmodell gem. § 52 Abs. 33a Satz 1 EStG
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Lag im Streitfall ein vorgefertigtes Konzept vor, so dass die Klägerin als Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG anzusehen ist? - Ist § 15b EStG bei einer vor dem gegründeten GbR anwendbar, wenn kein Außenvertrieb der Gesellschaftsanteile stattgefunden hat und erste Investitionen der Gesellschaft erst nach dem erfolgt sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
EAAAE-42235