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BFH 24.4.2013 XI R 25/10, BBK 16/2013 S. 758

Umsatzsteuer | Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus Gemeinkosten bei teilweise steuerfreien Umsätzen

Der Vorsteuerabzug aus Gemeinkosten, die sich keinen bestimmten Ausgangsumsätzen zuordnen lassen, richtet sich nach dem Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätze zum Gesamtumsatz. Erzielt der Unternehmer also ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze, kann die Vorsteuer aus den Gemeinkosten in vollem Umfang abgezogen werden.

Das [i]Anteil der abziehbaren Vorsteuer erst bei Jahreserklärung ermittelbarBFH-Urteil hat zur Folge, dass der Anteil der abziehbaren Vorsteuer erst in der USt-Jahreserklärung ermittelt werden kann und nicht schon in den USt-Voranmeldungen. Denn erst bei Erstellung der Jahreserklärung steht fest, in welchem Umfang umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, und umsatzsteuerfreie Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, im Veranlagungszeitraum getätigt wu...

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