Innergemeinschaftlicher Erwerb von Zahnersatz - Mustereinspruch III
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Ist Art. 140 Buchst. a und b der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006 dahin auszulegen, dass die in diese Bestimmung aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt? Wenn nicht, ist dann an die Anwendung der Befreiung die Bedingung geknüpft, dass der Zahnersatz aus dem Ausland von einem Zahnarzt oder Zahntechniker und/oder an einen Zahnarzt oder Zahntechniker geliefert wurde?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAE-42194