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Fehlende Passivierung von Vergütungsansprüchen des Gesellschafter-Geschäftsführers
In [i]Janssen, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 11. Aufl., Herne 2013, Rz. 116. der Praxis kann es vorkommen, dass eine GmbH ihre Gehaltsverbindlichkeiten gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vollständig ausbezahlt und in der Bilanz auch nicht vollständig passiviert, z. B. das Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder Tantiemen. Greift die Außenprüfung die unterlassene Passivierung auf, können sich bilanzrechtliche und körperschaftsteuerliche Probleme ergeben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Bilanzielle und außerbilanzielle PrüfungDie unterlassene Passivierung einer Gehaltsverbindlichkeit bereitet relativ viele Probleme: Denn zum einen ist bilanziell zu klären, ob die Verbindlichkeit überhaupt ernst gemeint war und ob ggf. bereits ein Verzicht vorliegt. Zum anderen können etwaige Gewinnauswirkungen aufgrund einer nachgeholten Passivierung oder eines späteren Verzichts außerbilanziell durch Ansatz [i]Einkommenshöhe hängt vom Fremdvergleich ab einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) oder verdeckten Einlage (vE) zu korrigieren sein. Voraussetzung hierfür ist aber die jeweilige Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis.
Deshalb hängt die endgültige Einkommensermittlung davon ab, ob die GmbH nachweisen kann, dass sich ein fremder Geschäftsführer in gleicher Weise verh...