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Lineare AfA – Zweifelsfragen und Problemfälle
Neuere Rechtsprechung und Änderungen durch die EStÄR 2012
Wird [i]infoCenter, Abschreibung NWB DAAAB-04763ein abnutzbares Wirtschaftsgut für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zur Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte eingesetzt, müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf dessen voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Diese sog. lineare AfA ist auf den ersten Blick unproblematisch. Wer sich jedoch im Einzelfall näher mit der Vorschrift zu befassen hat, wird feststellen, dass sie durchaus Fragen und Probleme aufwerfen kann. Der Beitrag geht unter Heranziehung neuerer Entscheidungen der Steuergerichte auf gelöste und ungelöste Probleme des § 7 EStG ein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Norminhalt des § 7 Abs. 1 EStG
§ 7 [i]Voraussetzung: Nutzungsdauer > 1 JahrAbs. 1 Satz 1 EStG regelt die lineare AfA . Die Vorschrift ordnet an, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, das der Steuerpflichtige erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften verwendet, auf die Gesamtdauer der Nutzung oder Verwendung verteilt werden müssen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können also nicht sofort bei Anschaffung als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), sondern nur in „Raten” verteilt auf die betriebsg...