Kindergeld für ein behindertes inhaftiertes Kind bei behinderungsbedingter Verursachung der zur Inhaftierung führenden Tat
Verbot der abstrakten Betrachtungsweise
Leitsatz
1. Die Auffassung wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung eines behinderten Kindes die
Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt,
steht im Widerspruch zu dem Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände.
2. Die vor dem 25. Lebensjahr eingetretene Behinderung eines inhaftierten Kindes ist mitursächlich für dessen Unfähigkeit
zum Selbstunterhalt nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG, wenn sich die Straftat unmittelbar mit der Behinderung begründen lässt
(hier: Tötung der Mutter durch infolge Drogen- und Alkoholkonsum schizophrenes Kind im Rahmen einer Konfrontationssituation).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1596 Nr. 19 EStB 2014 S. 73 Nr. 2 VAAAE-41830
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.02.2013 - 4 K 409/09
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