Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 304/11

Gesetze: FGO § 65 Abs. 2 S. 2, FGO § 65 Abs. 1 S. 1, FGO § 76 Abs. 1

Keine ordnungsmäßige Klageerhebung bei fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

Leitsatz

1. Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert neben der Angabe des Namens auch die einer ladungsfähigen Anschrift (= tatsächlicher Wohnort).

2. Dies gilt auch bei einer Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten, wenn das Gericht der Kenntnis des tatsächlichen Wohnortes bekanntermaßen eine für die weitere Prozessführung entscheidende Bedeutung beimisst, weil in Folge nachhaltig unrichtiger Angaben hinsichtlich des Wohnorts eine Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 S. 2 FGO erfolgte und deutlicher Anlass bestand, an der Identität des Klägers wie auch der Ernsthaftigkeit seines Rechtsschutzbegehrens zu zweifeln.

Fundstelle(n):
EAAAE-41827

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.02.2013 - 1 K 304/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen