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Einkommensteuer | Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Das BMF hat den sog. Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG erweitert ( NWB AAAAE-40450).
Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes bestimmt, dass ab dem Jahr 2010 geleistete Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Abs. 4 EStG). Die Beiträge zur Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherung sind dagegen im Rahmen der neuen Berechnungsmethode nur beschränkt abzugsfähig. Hierzu hat der Gesetzgeber – zusammen mit den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung – ein erhöhtes Abzugsvolu...