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Steuerrechtliches Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Investmentsteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes Folgendes:
Das Investmentsteuergesetz ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Anwendungsbereichs weiterhin auf Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen i. S. des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.
§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und des Investmentsteuergesetzes an das Kapitalanlagegesetzbuch weiterhin auf die Verwaltung von Investmentvermögen i. S. des Investmentgesetzes in der am geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für die Verwaltung von Investmentvermö...