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Zulässige Anwaltswerbung mit kostenlosem Akquisationsgespräch
Eine werbliche Anzeige einer Rechtsanwaltskanzlei mit der Formulierung „Sie können ohne Termin einfach vorbeikommen, schildern Ihr Problem und Fachanwalt X sagt Ihnen, ob S. 596und was Sie tun können und was es kostet, wenn Sie etwas tun wollen. Auf Wunsch erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag, im Übrigen ist die Sache für Sie unverbindlich und kostenfrei”, ist abgesehen davon, dass hierin allenfalls ein Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrags und ggf. einer Gebührenvereinbarung liegt, auch im Übrigen unter berufsrechtlichen Gründen rechtlich nicht zu beanstanden. Weder liegt im Hinblick auf die in Form und Inhalt sachlich gehaltene Unterrichtung über eine kostenlose Erstberatung ein Verstoß gegen § 43b BRAO vor, noch könnte eine solche auf kostenlose Erstberatung ...