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Keine Teilwertabschreibung auf einen zeitweise verlustträchtigen GmbH-Anteil
Eine AG, die als regionaler Verkehrsdienstleister des öffentlichen Personennahverkehrs tätig ist, kann gem. rkr. NWB QAAAE-16136 auf eine erworbene GmbH-Beteiligung eines nur zeitweise (fünf Jahre) verlustträchtigen Unternehmens keine unter den Anschaffungskosten liegende Teilwertabschreibung vornehmen, wenn die Wertminderung nicht dauerhaft und der Substanzwert unverändert geblieben ist (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG; § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG).