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Erbrecht – Zur Anfechtung eines Erbvertrags (BGH)
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags Stellung genommen ().
Hintergrund:
Ein Erbvertrag kann vom Erblasser angefochten werden. Gemäß §
2282 Abs. 3 BGB bedarf die Anfechtungserklärung der notariellen Beurkundung.
Sachverhalt:
Die Parteien streiten um die Erbenstellung. Der Erblasser
schloss mit seiner ersten Ehefrau einen notariellen Erbvertrag, in dem die von
ihm errichtete Stiftung (die Beklagte) als Alleinerbin eingesetzt wurde. Nach
dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser 2009 die Klägerin und
bestimmte sie mit handschriftlicher letztwilliger Verfügung zu seiner
Alleinerbin.
Mit notarieller Urkunde vom erklärte er di...