Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der Entfernungspauschale
Geleistete Reisekostenvergütungen sind mindernd auf die Pauschale anzurechnen
In der Regel ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Abzug ohne Aufwand nicht möglich. Die 2001 eingeführte verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale erlaubt aber einen Werbungskostenabzug, ohne dass ein Aufwand entstanden ist. Der BFH hat entschieden, dass eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung wie die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte verkehrsmittelunabhängig und selbst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für diese Fahrten keine Kosten getragen hat.
Doppelte Haushaltsführung ohne Kosten für Familienheimfahrten
Der verheiratete Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der X AG. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2007) machte er u. a. Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung für 48 Heimfahrten in Höhe von 5.199 € (48 Fahrten · 361 Entfernungskilometer · 0,30 € = 5.198,40 €) geltend.
Der Erklärung war eine tabellarische Aufstellung der durchgeführten Familienheimfahrten beigefügt. Danach hat der Kläger elf Familienheimfahrten mit dem Pkw durchgeführt, die das Finanzamt auch be...