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BBK Nr. 15 vom

Klageerhebung gegen Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Bernd Rätke

[i]Rätke, Finanzgerichtsverfahren für Steuerberater und Rechtsanwälte, Herne 2013Nach einer Außenprüfung stellt sich Unternehmern die Frage, ob sie gegen die Änderungsbescheide nach Abschluss des Einspruchsverfahrens klagen sollten. Welche Vor- und Nachteile sich aus einer Klageerhebung ergeben können, wird im Folgenden aufgezeigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Vorteile und Chancen einer Klage

[i]Statistische Erfolgschance: 38 %Statistisch kommt es in ca. 38 % der Klageverfahren zu einem Teilerfolg oder vollständigen Erfolg. Ein (Teil-)Erfolg lässt sich nur in folgenden Fällen mit einer gewissen Zuverlässigkeit vorhersagen:

  • [i]Klage gegen NichtanwendungserlassDas Finanzamt hat BFH-Rechtsprechung nicht beachtet, die sich zugunsten des Unternehmers auswirkt, etwa aufgrund eines Nichtanwendungserlasses.

  • [i]Nachreichen von BelegenDas Finanzamt hat bestimmte Aufwendungen wegen fehlender Belege nicht anerkannt, die jetzt aber vorliegen.

[i]Verhandlungsposition stärkenEin Unternehmer sollte im „Ernstfall” bereit sein, gegen die Feststellungen der Außenprüfung gerichtlich vorzugehen und dies gegenüber dem Außenprüfer auch rechtzeitig signalisieren.

[i]„Vergleich” möglichViele Fälle eröffnen einen gewissen „Entscheidungsspielraum” und können durch einen „Vergleich” beendet werden. Offiziell gibt es im Steuerrecht keinen Vergleich, weil der Staat auf seinen Steueranspruch nicht verzichten darf. In der Praxis sind Vergleiche aber bei Bewertungs- und Angemessenheitsfragen sowie in Hinzuschätzungsfällen gang und gäbe.

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