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FG Köln Urteil v. - 9 K 2247/10 EFG 2013 S. 1498 Nr. 18

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Arbeitnehmer

Zufluss von Arbeitslohn aus einer Ablösezahlung für die Übernahme einer Pensionsverpflichtung

Leitsatz

Bei der Übertragung einer Pensionsverpflichtung fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, wenn der Ablösungsbetrag auf sein Verlangen an die übernehmende Gesellschaft gezahlt wird. Der Annahme eines Zuflusses steht nicht entgegen, dass dem Steuerpflichtigen nach den Vertragsvereinbarungen kein ausdrückliches Wahlrecht eingeräumt wurde, statt der Übertragung der Pensionsverpflichtung die Zahlung des Ablösungsbetrages an sich selbst verlangen zu können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 18
DStRE 2014 S. 910 Nr. 15
EFG 2013 S. 1498 Nr. 18
EStB 2014 S. 70 Nr. 2
KÖSDI 2013 S. 18592 Nr. 11
StBW 2013 S. 822 Nr. 18
CAAAE-41388

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FG Köln, Urteil v. 10.04.2013 - 9 K 2247/10

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