Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Leitsatz
Unterhält ein Unternehmer sowohl einen der Regelbesteuerung unterliegenden gewerblichen Betrieb als auch einen der Vorsteuerpauschalierung
unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb, macht es das Verbot des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG, neben der Vorsteuerpauschalierung
Vorsteuer aufgrund von einzelnen Leistungsbezügen abzuziehen, erforderlich, die einzelnen Leistungsbezüge je einem der beiden
Unternehmensteile zuzuordnen und damit die entsprechenden Vorsteuerbeträge in die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG abziehbaren
und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung zu berücksichtigenden aufzuteilen.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1448 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2013 S. 2838 IAAAE-41386
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