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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 458/13 (Kg) EFG 2013 S. 1501 Nr. 18

Gesetze: EStG 2012 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG 2007 (in der bis gültigen Fassung) § 32 Abs. 4 S. 2 BGB§ 1608 S. 1 BGB§ 1360 BGB § 1360a

Seit dem Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind unabhängig von einem Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Ehegatten

Leitsatz

1. Bis zum gehörte der Unterhaltsanspruch eines volljährigen verheirateten Kinds gegenüber seinem Ehegatten zu den kindrgeldrechtlich maßgeblichen Einkünften und Bezügen.

2. Ab dem ist der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes nicht mehr zu berücksichtigen; die Eltern können daher ab 2012 auch dann Kindergeld für ein verheiratetes Kind erhalten, wenn das Kind seinen Bedarf deckende Unterhaltsansprüche gegen seinen Ehegatten hat (Anschluss an ; gegen DA 31.2.2 FamEStG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1501 Nr. 18
KAAAE-41381

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Sächsisches FG, Urteil v. 13.06.2013 - 2 K 458/13 (Kg)

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