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FG München Urteil v. - 14 K 1051/11

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, BGB § 270 Abs. 3, BGB § 270 Abs. 1, AO § 47, AO § 218 Abs. 2, BGB § 362, BGB § 185, BGB § 278, UStG

Fortbestand des Umsatzsteuer-Erstattungsanspruchs einer GbR bei Zahlung auf das Konto eines ausgeschiedenen Gesellschafters trotz Kenntnis vom Ausscheiden

Leitsatz

Speichert das FA für eine GbR eine dem Fragebogen zur Gewerbeanmeldung entnommene Bankverbindung mit einem kurz danach wieder ausgeschiedenen Gesellschafter als Kontoinhaber und ist dem FA das Ausscheiden auch aufgrund einer Mitteilung des Gewerbeamtes bekannt, kann sich das FA für seine Erstattung von Umsatzsteuer auf dem Konto des ausgeschiedenen Gesellschafters nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben und den Übergang der gem. § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich von ihm als Schuldner zu tragenden Verlustgefahr auf die Gläubiger-GbR berufen. Der für die Erfüllungswirkung zu fordernde Leistungserfolg bei der materiell berechtigten GbR tritt durch die Überweisung auf das Konto des ausgeschiedenen Gesellschafters nicht ein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAE-41378

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 25.04.2013 - 14 K 1051/11

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