Vorsteuerabzug einer GmbH bei ausschließlichem Tätigwerden für einen Gesellschafter und jahrelanger Umsatzlosigkeit
kein Vorsteuerabzug bei mangelnder Identifizierungsmöglichkeit der abgerechneten Leistung
Leitsatz
1. Wird eine GmbH von ihrem alleinvertretungsberechtigten Minderheitsgesellschafter beauftragt, ein für das Grundstück dieses
Gesellschafters geplantes Bauprojekt zur Baureife zu bringen, die Finanzierung der Herstellungskosten zu sichern, sowie potentielle
Mieter und Pächter herbeizuführen und ist eine Vergütung erst nach Projektfertigstellung vorgesehen, lässt sich der Vorsteuerabzug
aus den Eingangsrechnungen über Projektierungskosten nicht mit der Begründung versagen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht,
wenn juristische Personen – nach in Folge jahrelanger Umsatzlosigkeit unterstellter Aufgabe der Absicht die Eingangsleistungen
für steuerpflichtige Ausgangsleistungen zu verwenden – ausschließlich unentgeltliche Leistungen gegenüber ihrem Gesellschafter
erbringen.
2. Rechnet ein Steuerberater über „durchgeführte Leistungen” ab, scheidet ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung wegen unzureichender
Leistungsbeschreibung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1999 aus.
Tatbestand
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2525 StBW 2013 S. 824 Nr. 18 PAAAE-41375
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