Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist
Leitsatz
1) Ein Steuerbescheid, auf dem Namen und Adresse des Steuerpflichtigen handschriftlich geschrieben sind und der einen durchgestrichenen
Text bzgl. einer Empfangsbevollmächtigung enthält und dessen Datum handschriftlich ergänzt wurde, ist nicht nichtig i.S.v.
§ 125 Abs. 1 AO.
2) Ein Steuerbescheid kann den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde i.S.v. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
AO auch im Wege der beabsichtigten Bekanntgabe durch einen Behördenangehörigen als Amtsboten verlassen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1461 Nr. 18 StBW 2013 S. 824 Nr. 18 AAAAE-41367
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