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Berufsbetreuer auch rückwirkend von Umsatzsteuer befreit
Seit 1. 7. 2013 gesetzlich eingeführte Umsatzsteuerbefreiung durch BFH-Entscheidung überholt
Seit dem hat der Gesetzgeber Berufsbetreuer von der Umsatzsteuer befreit. Fast zeitgleich hat der BFH in seinem Beschluss vom , AZ V R 7/11 entschieden, dass Berufsbetreuer auch ohne diese Gesetzesänderung von der Umsatzsteuer befreit sind. Die bisherige gesetzliche Regelung, nach der Tätigkeiten von Berufsbetreuern umsatzsteuerpflichtig waren, ist mit europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Der BFH hatte für seine Entscheidung formal die Form des Gerichtsbescheides gewählt, so dass die Finanzverwaltung die Möglichkeit hatte, innerhalb von einem Monat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu beantragen; da ein solcher Antrag nicht gestellt wurde, ist die Entscheidung des BFH Anfang Juli 2013 rechtskräftig geworden. Am hat der BFH das Urteil - V R 7/11 nun veröffentlicht.
A. Die Entscheidung des BFH
Der BFH ist der Auffassung, dass die bisherige Regelung, nach der Berufsbetreuer umsatzsteuerpflichtig sind, nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Insbesondere verstoße die bis zum geltende gesetzliche Regelung gegen spezifische europarechtliche Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit, vgl. dazu ausführlich die Begrü...