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Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr
Das das Verzeichnis der Länder, zu denen die Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist, nach dem Stand vom neu herausgegeben. Neu in das Verzeichnis aufgenommen wurden die Republik Montenegro und Turkmenistan. Das Verzeichnis tritt an die Stelle des (BStBl 2011 I S. 909).