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Einheitliches Vertragswerk im Grunderwerbsteuerrecht: Erneutes Revisionsverfahren beim BFH
Zuletzt mit (BStBl 2013 II S. 86) hielt der BFH an seiner Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk fest und bestätigte damit die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung.
Indizien für ein einheitliches Vertragswerk können nach der Rechtsprechung z. B. sein (1) der gleichartige Geschehensablauf in Parallelfällen in demselben Baugebiet, (2) das Vorliegen eines einheitlichen Angebots für Grundstück und Gebäude, (3) Festpreis für Gebäudeerrichtung, (4) Stellung des Bauantrags durch die Veräußererseite, (5) Erteilung der Baugenehmigung an die Veräußererseite, (6) zeitliche Nähe der Vertragsabschlüsse/gemeinsamer Ort der Vertragsabschlüsse, (7) Beauftragung des Architekten und/ oder der maßgeblichen Bauhandwerker durch die Veräußererseite, (8) Empfehlungen der Bauleistenden durch den Veräußerer, (9) Einholung weiterer Angebote von anderen Bauunternehmern spricht nicht gegen ein einheitliches Vertragswerk, (10) Vereinbarung eines Rücktrittsrechts vom Kaufvertrag zugunsten des Käufers, wenn dieses Rücktrittsrecht bei Leistungsstörungen im Rahmen des Bauerrichtungsvertrags ausgeübt werden kann, (11) Provisionsversprechen/Zahlungen auf der V...