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BGH 25.07.2002 III ZR 113/02
Maklerrecht; | Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz
Bietet ein Wohnungsvermittler entgegen dem Verbot des § 6 Abs. 1 WoVermG Wohnräume an, ohne dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten zu haben, führt dies nicht zur Nichtigkeit des mit dem Wohnungssuchenden geschlossenen Maklervertrags ().