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Umsatzsteuerfreiheit für Berufsbetreuer
Umsatzsteuererstattung für alle offenen Veranlagungen
[i]Huschens, NWB 28/2013 S. 2214; Pfefferle/Renz, NWB 11/2013 S. 751Berufsbetreuer können sich in doppelter Hinsicht freuen: Zum einen haben Bundestag und Bundesrat neuen Regelungen des UStG zugestimmt, die die Leistungen der Berufsbetreuer und Vormünder von der Umsatzsteuer befreien. Die Änderungen in § 4 Nr. 16 Buchst. k und Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG sind im Rahmen des AmtshilfeRLUmsG am in Kraft getreten. Zum anderen hat der NWB OAAAE-39781 zur Klage einer Berufsbetreuerin entschieden, dass sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Leistungen direkt auf das Unionsrecht berufen kann. Die bisher nach deutschem Recht geltende Umsatzsteuerpflicht ist nicht richtlinienkonform. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Erstattungsansprüche aufgrund des BFH-Urteils ermittelt und geltend gemacht werden können. Europarechtliche Aspekte der Entscheidung werden kurz dargestellt. Die gesetzliche Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung wird berücksichtigt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern
[i]Ausnahme: AufwendungsersatzanspruchGegenstand der BFH-Entscheidung vom - V R 7/11 NWB OAAAE-39781 sind gem. § 1896 BGB erbrachte Betreuungsleistungen einer Berufsbetreue...