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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 174/09

Im Streit stehen Forderungen der Klägerin aus Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der Beklagten als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Auto XY. GmbH (XY.) für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenz zwischen Verhängung des Verfügungsverbotes und Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Fundstelle(n):
KAAAE-41222

Preis:
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LSG Hessen, Urteil v. 22.04.2013 - L 9 U 174/09

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