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LSG Chemnitz Beschluss v. - 8 R 665/12 B KO

Gesetze: RVG § 14 Abs. 1; RVG § 56 Abs. 2 S. 3; VV-RVG Nr. 3106; VV RVG Nr. 3106 S. 2 Buchst. b

Leitsatz

Leitsatz:

In durchschnittlich gelagerten Sozialrechtsfällen ist bei Erlass eine Gerichtsbescheides regelmäßig eine (fiktive) Terminsgebühr in Höhe der hälftigen Mittelgebühr angemessen.

Fundstelle(n):
BAAAE-41212

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Chemnitz, Beschluss v. 03.07.2013 - 8 R 665/12 B KO

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