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BAG 20.08.2002 9 AZR 353/01

Öffentlicher Dienst; | Urlaubsgeld und Mutterschutz

Setzt ein tarifvertraglicher Urlaubsgeldanspruch voraus, dass auch eine schwangere Arbeitnehmerin für drei volle Kalendermonate im ersten Kalenderhalbjahr einen Entgeltanspruch hatte, verstößt diese Regelung gegen Art. 6 Abs. 4 GG. Die Regelung ist geeignet, Druck auf Frauen auszuüben, während der Mutterschutzfristen zu arbeiten, um sich den Anspruch auf Urlaubgeld zu erhalten, und verwehrt somit der Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (). Zum Urlaubsgeld für Erziehungsurlauber vgl. , NWB EN-Nr. 1141/2002.

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