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Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Ausgewählte Maßnahmen und Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Kommt es, kommt es nicht, es kommt oder doch nicht? Die Umsetzung der Regelungen des Jahressteuergesetzes 2013 war lange unklar. Sah es im Frühjahr noch so aus, als ob die Vorschriften in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht mehr umgesetzt werden, ist jetzt eine Einigung gefunden worden. Das gilt auch für das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Der folgende Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze vor, denen der Bundesrat am zugestimmt hat und die teilweise bereits für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden sind.
I. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
1. Einkommensteuergesetz
a) Steuerpflicht der Geld- und Sachbezüge von Wehrdienst- und Zivildienstleistenden
Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ab dem und des Wegfalls der Verpflichtung zur Ableistungen des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wurde die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 EStG angepasst. Im Einzelnen sind danach folgende Steuerbefreiungen vorgesehen:
Nach § 3 Nr. 5 Buchst. a EStG bleiben die Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes ...