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Eisenhandel Ferdinand Ferrum
Übungsfall aus dem Bilanzsteuerrecht
Bei dem vorliegenden Übungsfall handelt es sich um eine Originalklausur, die an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben am Ende des Grundstudiums 2, Teil 1, gestellt wurde. Schwerpunkt der Klausur ist die Technik der Mehr-Weniger-Rechnung bei einem Prüfungszeitraum von drei Jahren, wie sie auch in der Betriebsprüfung Anwendung findet. Rechtlich ist die Klausur leicht bis mittelschwer, technisch dagegen anspruchsvoll.
I. Sachverhalt
Der Gewerbetreibende Ferdinand Ferrum (F) betreibt im pfälzischen Oberschlettenbach einen Eisenhandel. Die Firma des F ist im Handelsregister eingetragen. Seine durchweg sehr hohen Gewinne ermittelt er nach § 5 Abs. 1 EStG. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Seine Umsätze versteuert er nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechts. Im Zusammenhang mit seinem Betrieb ist F zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Die Umsatzsteuer ist in allen Rechnungen ordnungsgemäß ausgewiesen.
Größtenteils bezieht F seine Eisenwaren von Großhändlern und veräußert sie weiter. Einige Produkte fertigt er dagegen nach den individuellen Bedürfnissen seiner Kunden selbst an.
In seiner Freizeit versucht sich F schon seit mehreren Ja...