Keine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung
bei geringer Entfernung zwischen beiden Haushalten
Leitsatz
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung
liegt nicht vor, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger außerhalb
des Beschäftigungsorts einen zweiten Hausstand begründet,
die beiden Hausstände aber räumlich nur etwa 30 km
voneinander entfernt liegen, so dass die für die Verlagerung
des Lebensmittelpunktes angeführten sozialen Kontakte und
aufgesuchten Versorgungseinrichtungen ohne übermäßigen
Aufwand auch vom Hausstand am Beschäftigungsort gepflegt
und erreicht werden können.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1484 Nr. 18 GAAAE-40918
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.04.2013 - 2 K 154/12
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