Nachträglicher Einbau einer Dachgaube auch bei nur geringer Erweiterung der Wohnfläche keine steuerbegünstigte „Handwerkerleistung”
Leitsatz
1. Unter die nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG begünstigten Handwerkerleistungen fallen sowohl Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung
oder Wiederherstellung des vertraglichen oder ordnungsgemäßen Zustands der Wohnung als auch Modernisierungsmaßnahmen, nicht
jedoch handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme.
2. Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Wohnflächenschaffung bzw. Wohnflächenerweiterung
anfallen. Daher ist die Herstellung einer nachträglich eingebauten Dachgaube auch dann nicht gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EStG
begünstigt, wenn sie nur zu einer geringfügigen Erweiterung der Wohnfäche führt (im Streitfall: Wohnflächenerweiterung von
ca. 2,40 m²).
Fundstelle(n): KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2523 StBW 2013 S. 823 Nr. 18 EAAAE-40894
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.12.2012 - 4 K 4361/08
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