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Sächsisches FG Beschluss v. - 1 V 1004/12

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Änderung nach § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO bei beiseitiger Pflichtverletzung

Leitsatz

Werden die Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk in den von einer Steuerberatergesellschaft erstellten Einkommensteuererklärungen doppelt erfasst, indem der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeitrag an die berufständische Versorgungseinrichtung laut Lohnsteuerbescheinigung sowie die Summe beider Beiträge nochmals als Beiträge zu freiwilligen Versicherungen angegeben werden, ist das FA trotz Vorlage der Bescheinigung des Versorgungswerks nicht an der Änderung der Einkommensteuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO aus Vertrauensschutzgründen gehindert, wenn die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegenüber der Ermittlungspflichtverletzung des FA –wegen fehlender Aufklärung trotz widersprüchlicher Eintragungen– überwiegt (nachfolgend , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen ).

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAE-40892

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 29.01.2012 - 1 V 1004/12

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