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Einkommen-/Lohnsteuer | Beihilfeleistungen als Versorgungsbezüge
An nichtbeamtete Versorgungsempfänger gezahlte Beihilfen im Krankheitsfall sind Bezüge aus früheren Dienstleistungen i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG (Bezug: § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG).
Versorgungsbezüge sind neben den beamtenrechtlichen Bezügen (§ 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG u. a. Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen in der Privatwirtschaft wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge. Bezüge wegen Erreichens der Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Stpfl. das 63. Lebensjahr oder bei einer Schwerbehinderung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, handelt es sich um Einnahmen i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, von denen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.000 €) abgezogen wird, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen w...