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Arbeitnehmer-Entsendegesetz; | neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe
Die Dritte VO über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe v. ist im BGBl 2002 I S. 3372 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Ihre Geltungsdauer ist bis zum befristet. Danach betragen die Mindestlöhne im Baugewerbe ab dem 10,12 € pro Stunde in den alten und 8,75 € pro Stunde in den neuen Bundesländern. Diese Mindestlöhne erhöhen sich ab dem auf 10,36 € pro Stunde in den alten und 8,95 € pro Stunde in den neuen Bundesländern. Zusätzlich zu dem bisherigen Mindestlohn wird ab dem ein zweiter Mindestlohn für qualifizierte Arbeiter (Fachwerker) eingeführt. Dieser beträgt 12,47 € pro Stunde in den alten und 10,01 € pro Stunde in den neuen Bundesländern.