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NWB BB 8/2013 S. 229

Verpflichtung zu Hinweis auf Überschuldungsgefahr

Wenn Steuerberater aus von ihnen erstellten Unterlagen (z. B. einer BWA eines Mandanten) erkennen können, dass der Mandant von einer Überschuldung bedroht ist, haben sie die Pflicht, diesen zu warnen. Tun sie das nicht, handeln sie pflichtwidrig und haften für mögliche Schäden. Das hat das OLG Oldenburg entschieden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom - 14 U 8/12 NWB EAAAE-30853).

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