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Verpflichtung zu Hinweis auf Überschuldungsgefahr
Wenn Steuerberater aus von ihnen erstellten Unterlagen (z. B. einer BWA eines Mandanten) erkennen können, dass der Mandant von einer Überschuldung bedroht ist, haben sie die Pflicht, diesen zu warnen. Tun sie das nicht, handeln sie pflichtwidrig und haften für mögliche Schäden. Das hat das OLG Oldenburg entschieden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom - 14 U 8/12 NWB EAAAE-30853).
Bei der Erstellung einer aussagefähigen BWA zur Vermeidung von Insolvenzen steht Ihnen in der NWB Datenbank der „BWA-Rechner für KMU” unter NWB BAAAD-91478 zur Verfügung.