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NWB BB 8/2013 S. 229

Mietverträge: Folgen der Insolvenz von Mit-Mietern

Wenn Sie oder Ihre Mandanten zusammen mit einem anderen Unternehmen (Mit-Mieter) Geschäftsräume gemietet haben, müssen auch Sie bei einer Kündigung des Mietverhältnisses Ihre Räume aufgeben, wenn Ihr Mit-Mieter Pleite geht. Das hat unlängst der BGH entschieden (vgl. NWB MAAAE-34556).

Praxistipp

Um einer Kündigung vorzubeugen, sollten Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen neuen Vertrag aushandeln.

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