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Mietverträge: Folgen der Insolvenz von Mit-Mietern
Wenn Sie oder Ihre Mandanten zusammen mit einem anderen Unternehmen (Mit-Mieter) Geschäftsräume gemietet haben, müssen auch Sie bei einer Kündigung des Mietverhältnisses Ihre Räume aufgeben, wenn Ihr Mit-Mieter Pleite geht. Das hat unlängst der BGH entschieden (vgl. NWB MAAAE-34556).
Um einer Kündigung vorzubeugen, sollten Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen neuen Vertrag aushandeln.