Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
NWB BB 8/2013 S. 228
Gelangenheitsbestätigung: Entschärfung ab Oktober
Die Gelangenheitsbestätigung zum Nachweis bei EU-Lieferungen hat zu viel Streit und Arbeitsaufwand geführt. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geändert.
Ab können statt der Gelangenheitsbestätigung auch wieder Speditionsbescheinigungen und andere Lieferscheine als Nachweis für die Steuerbefreiung von EU-Exporten genutzt werden.
Hinweis
Bis Oktober können noch die bis Ende 2011 gültigen Nachweise genutzt werden.