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Gelangenheitsbestätigung: Entschärfung ab Oktober
Die Gelangenheitsbestätigung zum Nachweis bei EU-Lieferungen hat zu viel Streit und Arbeitsaufwand geführt. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geändert.
Ab können statt der Gelangenheitsbestätigung auch wieder Speditionsbescheinigungen und andere Lieferscheine als Nachweis für die Steuerbefreiung von EU-Exporten genutzt werden.
Bis Oktober können noch die bis Ende 2011 gültigen Nachweise genutzt werden.