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Investmentsteuerliche Behandlung negativer Erträge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-40462 Das NWB NAAAE-29655) hatte sich mit der Frage der Gleichartigkeit von Verlusten aus Termingeschäften, die unter Geltung des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) angefallen sind, und von positiven Erträgen, die im zeitlichen Anwendungsbereich des InvStG erzielt wurden, sowie deren (Nicht-)Verrechnung nach § 3 Abs. 4 InvStG zu beschäftigen. Das KAGG kannte – entgegen der aktuellen Rechtslage – keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Hinblick auf eine Verlustverrechnungsbeschränkung, so dass negative und positive Erträge des Investmentvermögens grundsätzlich verrechenbar waren und auf Anlegerebene transferiert werden konnten.
Ausführlicher Beitrag s..
Würdigung der Entscheidung
[i]Im Streitfall fehlte es lt. FG an der Erfüllung des GleichartigkeitskriteriumsDer betreffende Senat hat die begehrte Verrechnung der Altverluste aus Termingeschäften im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass das Gleichartigkeitskriterium nicht erfüllt sei, wobei sich die Argumentation insbesondere auf die Anwendung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG a. F. stützt. Zinsen, inländische Mieterträge und sonstige Erträge unterliegen nicht einer solchen Verlustverrechnungsbeschränkung.