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NWB direkt Nr. 30 vom Seite 778

Neuregelung des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens

Dr. Hansjörg Haack

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-40456 Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde dem Bundesamt für Justiz die Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Der Gesetzgeber hielt es nun für angezeigt, das im EHUG geregelte Ordnungsgeldverfahren zu modernisieren. Die entsprechende Änderung des HGB wurde vom Deutschen Bundestag am verabschiedet. Ziel der Neuregelung ist es, durch eine größere Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren die Wirtschaft zu entlasten.

Ausführlicher Beitrag s..

Absenkung der Mindestordnungsgelder

[i]Abstufung nach UnternehmensgrößeDas Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Es bleibt auch künftig dabei, dass die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsgelds noch einmal sechs Wochen Zeit erhalten, um ihre gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung oder Hinterlegung des Jahresabschlusses zu erfüllen, bevor das Ordnungsgeld festgesetzt wird.

Nach bisherigem Recht beträgt das Ordnungsgeld mindestens 2.500 €. Nunmehr wir das Mindestordnungsgeld für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 € und für kleine...

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