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Vermögensbildung der Arbeitnehmer nach den Änderungen durch das AmtshilfeRLUmsG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-40457 Durch das AmtshilfeRLUmsG vom (BGBl 2013 I S. 1809) wurde das 5. VermBG in drei Komplexen geändert.
Ausführlicher Beitrag s..
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
An die Stelle der Anlage VL (in Papierform) tritt künftig die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung. Hier wurden nunmehr die erforderlichen Details geregelt. Die Daten der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung sind künftig – nach einem entsprechenden Antrag des Arbeitnehmers – Grundlage für die Festsetzung und Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage.
[i]Bestehende Regelungen gelten bis zur Veröffentlichung des BMF-Schreibens fortDer Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften wird durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes BMF-Schreiben mitgeteilt. Bis zum Zeit-punkt der erstmaligen Datenübermittlung gelten die derzeit bestehenden Regelungen fort, d. h. die Anlage VL ist von den Anbietern bzw. Arbeitgeber in Papierform zu erteilen.
Gleichstellung der Lebenspartnerschaften
In den verschiedenen Bereichen des 5. VermBG wurde eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe hergestellt. Regelungen, die bisher nur für Ehegatten galten, gelten nunmehr auch für Lebenspartner.
[i]Schmidt/Lemke, NWB 25/2013 S. 1952Bei der Einkommensermit...