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Investmentsteuerliche Behandlung negativer Erträge
Das FG [i]Mustereinspruch NWB LAAAE-38784Hessen (Urteil vom - 4 K 1902/08 NWB NAAAE-29655) hatte sich mit der Frage der Gleichartigkeit von Verlusten aus Termingeschäften, die unter Geltung des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) angefallen sind, und von positiven Erträgen, die im zeitlichen Anwendungsbereich des InvStG erzielt wurden, sowie deren – auf § 3 Abs. 4 InvStG i. d. F. des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG – BGBl 2004 I S. 3310) basierenden – (Nicht-)Verrechnung zu beschäftigen. Das KAGG kannte keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Hinblick auf eine Verlustverrechnungsbeschränkung, so dass negative und positive Erträge des Investmentvermögens grundsätzlich verrechenbar waren und auf Anlegerebene transferiert werden konnten. Die Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen jedoch den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG a. F. i. V. mit § 39 Abs. 1 KAGG eröffnet.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Erstmalige Regelung zur Behandlung negativer Erträge im InvStGMit Einführung des InvStG zum durch das Investmentmodernisierungsgesetz (BGBl 2003 I S. 2676, 2724) wurde mit § 3 Abs. 4 InvStG (erstmals) eine explizite Regelung zur Behandlung negativer Erträge geschaffen, die eine Verrechnung auf Ebene des Investmentvermöge...