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WP Praxis 8/2013 S. 155

Registrierung von Drittstaatenprüfern (USA)

Mit Datum vom hat die EU-Kommission ihre bisher gefassten und bis zum befristeten Beschlüsse über die Angemessenheit der zuständigen Stellen der USA (Adäquanzbeschluss) und über die Gleichwertigkeit des Aufsichts-, Qualitätssicherungs-, Untersuchungs- und Sanktionssystems (Äquivalenzbeschluss) in den USA für Abschlussprüfer per Beschluss bis zum verlängert.

Mit dem Adäquanzbeschluss (Art. 47 der 8. EU-Richtlinie, Abschlussprüferrichtlinie) hat die EU-Kommission das PCAOB und die SEC als „angemessen” bewertet und damit zugleich die Voraussetzungen für eine Verlängerung des bisher bereits zwischen der APAK und dem PCAOB abgeschlossenen Kooperationsabkommens geschaffen.

Dieses Kooperationsabkommen bildet bisher die Grundlage für die sog. Joint Inspections in Deu...

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