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WP Praxis 8/2013 S. 154

Änderungen im handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren

Am hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des HGB verabschiedet. Das Gesetz sieht Änderungen beim Ordnungsgeldverfahren vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen, dabei aber Fristen versäumen.

Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Jahre 2006 wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht vorgenommen. Mit dem EHUG wurde dem Bundesamt für Justiz die Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen.

U. a. regelt das Gesetz folgende Änderungen beim Ordnungsgeldverfahren:

Die Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschafen bei...

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